Schutzstreifen – korrektes Verhalten für Radler und Autofahrer

In Hall werden in verschiedenen Straßen nach und nach Fahrrad-Schutzstreifen markiert. Für viele Verkehrsteilnehmer stellt sich nun die Frage: wie verhalte ich mich bei vorhandenen Schutzstreifen als Rad- oder Autofahrer richtig?

Der ADFC Hall hat dazu eine Dokumentation erstellt, die ich gerne weiter verbreite:

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Der Pkw fährt links neben dem Schutzstreifen auf der Tüngentaler Straße: So ist es korrekt. Der Schutzstreifen darf nur bei Bedarf befahren werden, z. B. wenn ein Bus oder ein Lkw entgegen kommt. Für die Begegnung von zwei Pkw ist auf der restlichen Fahrbahn ausreichend Platz.

Auf dem Schutzstreifen darf keinesfalls geparkt werden.


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Korrekte Begegnung von zwei Pkw auf der Raiffeisenstraße: Der Schutzstreifen braucht (und darf in diesem Fall) nicht benutzt werden. Anders bei der Begegnung von zwei Lkw oder Bussen: Der Schutzstreifen muss und darf befahren werden.


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Ein Kfz muss beim Überholen von Radfahrern (mit oder ohne Schutzstreifen) mindestens 1,50 m Seitenabstand lassen, fährt ein Kind oder wird ein Kind transportiert, sogar mindestens 2 m Seitenabstand. Das heißt, bei Gegenverkehr kann ein Radfahrer nicht überholt werden, weil der Platz dafür nicht ausreicht.

Der Radfahrer fährt korrekt, der Autofahrer überholt korrekt. Ein größerer Abstand wäre noch besser.


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Der Radfahrer fährt korrekt im Schutzstreifen auf der Tüngentaler Straße, eher noch zu nahe am Bordstein. Empfehlung des ADFC ist – mit oder ohne Schutzstreifen – ca. 75 cm Abstand (vom rechten Lenkerende!) zum Fahrbahnrand einzuhalten zur eigenen Sicherheit (oder ca. 1 m vom Vorderrad zum Bordstein). Das ist im Einklang mit dem Rechtsfahrgebot der StVO und das bestätigen alle einschlägigen Gerichtsurteile.


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Der Radfahrer sollte mindestens 1,20 m Seitenabstand des rechten Lenkerendes (oder 1,50 m Abstand des Vorderrades) zu parkenden Kfz lassen, um vor einer sich plötzlich öffnenden Autotür sicher zu sein. Der Radfahrer verhält sich korrekt und sicher. In dieser Situation also ganz links im Schutzstreifen fahren.


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Der Radfahrer hat sich zum Linksabbiegen völlig korrekt und sicher genau in der Mitte der Linksabbiegerspur eingeordnet. Dadurch hat er maximalen Abstand zu den evtl. rechts an ihm vorbeifahrenden Kfz und zum Gegenverkehr.


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Leider reicht in der Tüngentaler Straße der Platz nicht für Schutzstreifen in beiden Richtungen. Die Schutzstreifen sind nur bergauf, da hier Radfahrer langsamer und instabiler sind, also eher Schutzraum brauchen. Bergab sind Radfahrer deutlich schneller und können im Verkehr „mitschwimmen“. Der Radfahrer fährt korrekt und sicher mit ca. 1 m Abstand zum Bordstein. Bei schnellerer Fahrt lässt er mehr Abstand zum Bordstein, er fährt also eher in der Mitte der Spur.

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Vielen Dank an die Ersteller der Dokumentation und an den Rechtsberater für’s fachliche Korrekturlesen.

Zusammengefasst:

Radfahrer verhalten sich bei Schutzstreifen im Grunde genau so, als wenn keine extra Markierung vorhanden wäre:

  • Abstand zum Fahrbahnrand: etwa 1 Meter
  • Abstand zu parallel zur Straße parkenden Autos: etwa 1,5 Meter
  • Zum linksabbiegen vom Schutzstreifen auf die Linksabbiegerspur wechseln und dort mittig fahren

Für Autofahrer gilt:

  • Beim Überholen von Radfahrern: Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten
  • Beim Überholen von Kindern oder wenn ein Kind auf dem Rad mitgenommen wird: Sicherheitsabstand von 2 Metern einhalten
  • Der Schutzstreifen darf nur bei Bedarf befahren werden, z. B. wenn ein Lkw entgegen kommt. Für die Begegnung von zwei Pkw ist auf der restlichen Fahrbahn ausreichend Platz
  • Auf Schutzstreifen herrscht generell Parkverbot
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