Anzeige wegen Gefährung im Straßenverkehr

Es ist soweit – ich werde das erste mal in meinem Leben eine Anzeige erstatten!

Das man als Radfahrer viel zu dicht von Kfz überholt wird, kennt wohl jeder. Das ein Autofahrer aber mit 40-50 km/h überholt und dabei nicht einmal 0,4 Meter Abstand hält – das ist für mich nicht mehr fahrlässige, sondern vorsätzliche Gefährdung!

Anzeige wegen Gefährdung 1

Anzeige wegen Gefährdung 2

Ich bin mittig auf dem Unsicherheitsstreifen in der neuen Reifensteige gefahren (ich war also mit meinen Reifen etwa 0,6 Meter vom Fahrbahnrand weg) und dieser Vollidiot überholt mich mit etwa 0,1 Metern Abstand zum Schutzstreifen! Zwischen seinem Außenspiegel und meinem linken Lenkerende können also nicht mehr als 0,4 Meter Abstand verblieben sein!

Beide Fotos wurden mit etwa 1 Sekunde Abstand aufgenommen. Ich hab die Fotos manuell und leider nicht in Serie aufgenommen oder einen Film gedreht. Denn leider, leider ist das Nummernschild nicht lesbar!

Somit wird wohl nicht mehr herauszubekommen sein, welches Auto und Fahrer mich hier massiv gefährdet haben. Nichtsdestotrotz werde ich nächste Woche zur Polizei gehen und mit diesen beiden Beweisfotos Anzeige gegen Unbekannt erstatten!

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Eine Antwort zu Anzeige wegen Gefährung im Straßenverkehr

  1. jochenkr schreibt:

    Wenn man ein Fehlverhalten nicht bei der Polizei zur Anzeige bringt, dann erfährt auch niemand etwas davon. Viel Glück!

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